Deutsch
Wieder begann ein Mädchen hinter der Tür zu fragen: „Titorelli, wird er denn nicht schon bald weggehn.“ „Schweigt,“ rief der Maler zur Tür hin, „seht Ihr denn nicht, daß ich mit dem Herrn eine Besprechung habe.“ Aber das Mädchen gab sich damit nicht zufrieden, sondern fragte: „Du wirst ihn malen?“ Und als der Maler nicht antwortete, sagte sie noch: „Bitte mal’ ihn nicht, einen so häßlichen Menschen.“ Ein Durcheinander unverständlicher zustimmender Zurufe folgte. Der Maler machte einen Sprung zur Tür, öffnete sie bis zu einem Spalt — man sah die bittend vorgestreckten gefalteten Hände der Mädchen — und sagte: „Wenn Ihr nicht still seid, werfe ich euch alle die Treppe hinunter. Setzt Euch hier auf die Stufen und verhaltet Euch ruhig.“ Wahrscheinlich folgten sie nicht gleich, so daß er kommandieren mußte: „Nieder auf die Stufen!“ Erst dann wurde es still.
„Verzeihen Sie,“ sagte der Maler, als er zu K. wieder zurückkehrte. K. hatte sich kaum zur Tür hingewendet, er hatte es vollständig dem Maler überlassen, ob und wie er ihn in Schutz nehmen wollte. Er machte auch jetzt kaum eine Bewegung, als sich der Maler zu ihm niederbeugte und ihm, um draußen nicht gehört zu werden, ins Ohr flüsterte: „Auch diese Mädchen gehören zum Gericht.“ „Wie?“ fragte K., wich mit dem Kopf zur Seite und sah den Maler an. Dieser aber setzte sich wieder auf seinen Sessel und sagte halb im Scherz, halb zur Erklärung: „Es gehört ja alles zum Gericht.“ „Das habe ich noch nicht bemerkt,“ sagte K. kurz, die allgemeine Bemerkung des Malers nahm dem Hinweis auf die Mädchen alles Beunruhigende. Trotzdem sah K. ein Weilchen lang zur Tür hin, hinter der die Mädchen jetzt still auf den Stufen saßen. Nur eines hatte einen Strohhalm durch eine Ritze zwischen den Balken gestreckt und führte ihn langsam auf und ab.
„Sie scheinen noch keinen Überblick über das Gericht zu haben,“ sagte der Maler, er hatte die Beine weit auseinandergestreckt und klatschte mit den Fußspitzen auf den Boden. „Da Sie aber unschuldig sind, werden Sie ihn auch nicht benötigen. Ich allein hole Sie heraus,“ „Wie wollen Sie das tun?“ fragte K. „Da Sie doch vor kurzem selbst gesagt haben, daß das Gericht für Beweisgründe vollständig unzugänglich ist.“ „Unzugänglich nur für Beweisgründe, die man vor dem Gericht vorbringt,“ sagte der Maler und hob den Zeigefinger, als habe K. eine feine Unterscheidung nicht bemerkt. „Anders verhält es sich aber damit, was man in dieser Hinsicht hinter dem öffentlichen Gericht versucht, also in den Beratungszimmern, in den Korridoren oder z. B. auch hier im Atelier.“ Was der Maler jetzt sagte, schien K. nicht mehr so unglaubwürdig, es zeigte vielmehr eine große Übereinstimmung mit dem, was K. auch von andern Leuten gehört hatte. Ja, es war sogar sehr hoffnungsvoll. War der Richter durch persönliche Beziehungen wirklich so leicht zu lenken, wie es der Advokat dargestellt hatte, dann waren die Beziehungen des Malers zu den eitlen Richtern besonders wichtig und jedenfalls keineswegs zu unterschätzen. Dann fügte sich der Maler sehr gut in den Kreis von Helfern, die K. allmählich um sich versammelte. Man hatte einmal in der Bank sein Organisationstalent gerühmt, hier, wo er ganz allein auf sich gestellt war, zeigte sich eine gute Gelegenheit, es auf das Äußerste zu erproben. Der Maler beobachtete die Wirkung, die seine Erklärung auf K. gemacht hatte und sagte dann mit einer gewissen Ängstlichkeit: „Fällt es Ihnen nicht auf, daß ich fast wie ein Jurist spreche? Es ist der ununterbrochene Verkehr mit den Herren vom Gericht, der mich so beeinflußt. Ich habe natürlich viel Gewinn davon, aber der künstlerische Schwung geht zum großen Teil verloren.“ „Wie sind Sie denn zum erstenmal mit den Richtern in Verbindung gekommen?“ fragte K., er wollte zuerst das Vertrauen des Malers gewinnen, bevor er ihn geradezu in seine Dienste nahm. „Das war sehr einfach,“ sagte der Maler, „ich habe diese Verbindung geerbt. Schon mein Vater war Gerichtsmaler. Es ist das eine Stellung, die sich immer vererbt. Man kann dafür neue Leute nicht brauchen. Es sind nämlich für das Malen der verschiedenen Beamtengrade so verschiedene, vielfache und vor allem geheime Regeln aufgestellt, daß sie überhaupt nicht außerhalb bestimmter Familien bekannt werden. Dort in der Schublade z. B. habe ich die Aufzeichnungen meines Vaters, die ich niemandem zeige. Aber nur wer sie kennt, ist zum Malen von Richtern befähigt. Jedoch selbst wenn ich sie verlieren würde, blieben mir noch so viele Regeln, die ich allein in meinem Kopfe trage, daß mir niemand meine Stellung streitig machen könnte. Es will doch jeder Richter so gemalt werden, wie die alten großen Richter gemalt worden sind, und das kann nur ich.“ „Das ist beneidenswert,“ sagte K., der an seine Stellung in der Bank dachte. „Ihre Stellung ist also unerschütterlich?“ „Ja, unerschütterlich,“ sagte der Maler und hob stolz die Achseln. „Deshalb kann ich es auch wagen, hie und da einem armen Manne, der einen Prozeß hat, zu helfen.“ „Und wie tun Sie das?“ fragte K., als sei es nicht er, den der Mann soeben einen armen Mann genannt hatte. Der Maler aber ließ sich nicht ablenken, sondern sagte: „In Ihrem Fall z. B. werde ich, da Sie vollständig unschuldig sind, Folgendes unternehmen.“ Die wiederholte Erwähnung seiner Unschuld wurde K. schon lästig. Ihm schien es manchmal, als mache der Maler durch solche Bemerkungen einen günstigen Ausgang des Prozesses zur Voraussetzung seiner Hilfe, die dadurch natürlich in sich selbst zusammenfiel. Trotz dieser Zweifel bezwang sich aber K. und unterbrach den Maler nicht. Verzichten wollte er auf die Hilfe des Malers nicht, dazu war er entschlossen, auch schien ihm diese Hilfe durchaus nicht fragwürdiger als die des Advokaten zu sein. K. zog sie jener sogar bei weitem vor, weil sie harmloser und offener dargeboten wurde.
Der Maler hatte seinen Sessel näher zum Bett gezogen und fuhr mit gedämpfter Stimme fort: „Ich habe vergessen, Sie zunächst zu fragen, welche Art der Befreiung Sie wünschen. Es gibt drei Möglichkeiten, nämlich die wirkliche Freisprechung, die scheinbare Freisprechung und die Verschleppung. Die wirkliche Freisprechung ist natürlich das Beste, nur habe ich nicht den geringsten Einfluß auf diese Art der Lösung. Es gibt meiner Meinung nach überhaupt keine einzelne Person, die auf die wirkliche Freisprechung Einfluß hätte. Hier entscheidet wahrscheinlich nur die Unschuld des Angeklagten. Da Sie unschuldig sind, wäre es wirklich möglich, daß Sie sich allein auf Ihre Unschuld verlassen. Dann brauchen Sie aber weder mich noch irgendeine andere Hilfe.“